Schulpsychologie
Zum Schulleben gehören viele schöne Momente – manchmal aber auch Konflikte, Probleme oder Krisen. Oft helfen Familie, Freunde oder Lehrkräfte weiter. In manchen Situationen ist es jedoch sinnvoll, mit einer außenstehenden Person zu sprechen, die mit psychologischem Fachwissen und Erfahrung auf die Situation blickt.
Unsere Schulpsychologinnen sind Psychologinnen und Lehrkräfte zugleich und kennen das
„System Schule" genau.
Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es gilt die Schweigepflicht.
Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler wenden sich mit ganz unterschiedlichen Fragen an uns, zum Beispiel:
- Ist mein Kind in der Schule unter- oder überfordert?
- Hat mein Kind eine Lese-Rechtschreib-Störung?
- Warum fällt meinem Kind das Konzentrieren so schwer?
- Wie kann ich mein Kind bei Lernproblemen unterstützen?
- Ist mein Kind schulfähig?
- Ich habe große Angst vor Prüfungen.
- Meine Mitschüler grenzen mich aus.
- Wie gelingt die Hausaufgabensituation entspannter?
Wir beraten auf Grundlage psychologischer Diagnostik und in lösungsorientierten Gesprächen. Bei Bedarf planen wir gemeinsam weitere Schritte – auch in Zusammenarbeit mit Schule, Ärzten, Therapeuten oder sozialpädagogischen Fachkräften.
Außerdem bieten wir Fortbildungen und Gruppenangebote an, etwa zu Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten, Rechenschwierigkeiten, Mobbing, „Lernen lernen", Einschulung oder Krisenintervention.
1. Gespräch mit der Klassenlehrkraft: Wenn Ihnen auffällt, dass Ihr Kind beim Lesen oder Schreiben besondere Schwierigkeiten hat, sprechen Sie zunächst mit der Klassenlehrkraft.
2. Diagnostische Überprüfung: Wenden Sie sich an die zuständige Beratungslehrkraft oder an eine Facharztpraxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Beide können die Untersuchung durchführen.
3. Schulpsychologische Stellungnahme: Die Befunde werden – mit Ihrem Einverständnis – an die Schulpsychologin weitergeleitet. Liegt eine Lese-Rechtschreib-Störung vor, stellt sie eine Stellungnahme für die Schule aus.
4. Gemeinsames Gespräch: Eltern, Klassenlehrkraft und Beratungslehrkraft bzw. Schulpsychologin besprechen, welche Fördermaßnahmen sinnvoll sind.
Mögliche Unterstützungsmaßnahmen
- Individuelle Unterstützung: gewährt die Lehrkraft auch ohne Bescheid.
- Nachteilsausgleich: Die Leistungsanforderungen bleiben gleich; er erscheint nicht im Zeugnis. Antrag erforderlich.
- Notenschutz: betrifft Rechtschreibung und Vorlesen und wird im Zeugnis vermerkt. Antrag erforderlich.
Über Art und Umfang entscheidet die Schulleitung auf Grundlage der Befunde und der schulpsychologischen Stellungnahme.
Weitere Informationen unter: www.km.bayern.de · www.schulberatung.bayern.de
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